Unfall! Was tun?

Unfallabwicklung

Nach einem Unfall befindet man sich in der Regel in einer unbekannten Situation und ist schnell überfordert. Wir wollen Ihnen die notwendige Unterstützung bieten. 

Unfall vermeiden

Voraussetzung für eine sichere Fahrt ist ein ordentlicher Fahrzeugzustand. Als wesentliche Faktoren sind hier Reifenzustand, Sichtverhältnisse und regelmäßige Kontrollen zu nennen. Achten Sie je nach Beladungszustand auf einen korrekten Luftdruck und führen Sie regelmäßige Sichtkontrollen in Bezug auf äußere Verletzungen und Profiltiefe durch. Winterreifen sollten Sie nicht erst beim ersten Schneefall montieren lassen, da sich bereits niedrige Temperaturen auf die Haftfähigkeit Ihrer Reifen auswirken. Schaffen die Wischerblätter Ihres Fahrzeuges ein sauberes Sichtfeld, und ist der Behälter für die Scheibenwaschflüssigkeit ausreichend gefüllt ? Bei tiefstehender Sonne, Dunkelheit und wechselnden Lichtverhältnissen bergen schlechte Sichtverhältnisse ein erhebliches Unfallrisiko. Lassen Sie Ihr Fahrzeug auch außerhalb der vorgeschriebenen Prüfintervalle in regelmäßigen Abständen hinsichtlich sicherheitsrelevanter Schäden inspizieren. Das Augenmerk sollte sich dabei auf Schäden durch Maderbiss, übermäßiges Spiel an Fahrwerksteilen und Verschleiß an Bremsscheiben und –belägen richten.

Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den witterungsbedingten Fahrbahnzuständen an. Eingeschränkte Sicht durch Schneefall, Regen, Gischt und Nebel verlangen nach einem erhöhten Sicherheitsabstand. Faustregel „Abstand halber Tacho“. Seitenwindeinflüsse drohen bei Lichtungen, Brücken und Überholmanövern mit Lkw-Beteiligung und erfordern Bereitschaft zum Gegenlenken. Windböen können zur Winterszeit für Glätte sorgen, vorausschauend fahren. Bei Regen Geschwindigkeit drosseln. Sobald die Reifen Ihres Fahrzeuges das Wasser auf der Fahrbahn nicht mehr verdrängen können, entsteht Aquaplaning und Ihr Fahrzeug ist unlenkbar. Dieser Umstand tritt je nach Wasserstand, Reifen und Fahrzeuggewicht ab ca. 80 km/h ein. Besonders gefährlich wirken sich dabei Spurrillen aus.

Neben den vorgeschriebenen Utensilien wie Warndreieck und Verbandskasten sollten Sie Warnleuchte, Reservekanister und ein Unfallset bestehend aus Fotoapparat, Kreide und Unfallaufnahmebogen mitführen.

Neben den vorgeschriebenen Utensilien wie Warndreieck und Verbandskasten sollten Sie Warnleuchte, Reservekanister und ein Unfallset bestehend aus Fotoapparat, Kreide und Unfallaufnahmebogen mitführen.

Sorgen Sie für eine korrekte Sitzposition. Restbeuge in den Armen und Beinen, steile Rückenlehne, Hände in 9 und 15 Uhr-Stellung. Rück- und Außenspiegel einstellen. Gurt in der Höhe einstellen und straff ziehen. Kopfstützen Ihrer Körpergröße anpassen.

Sorgen Sie für eine angenehme Innentemperatur und ausreichende Frischluftzufuhr. Legen Sie beengende und auftragende Kleidungsstücke ab. Halten Sie sich durch Pausen mit kleinen Gymnastikübungen fit.

Spielen Sie den Unfall-Fall gedanklich durch. Insbesondere die Kenntnisse über die Sofortmaßnahmen am Unfallort verflüchtigen sich schnell. Machen Sie sich mit der Vorgehensweise nach einem Unfall vertraut.

Passen Sie den Reifenluftdruck der Beladung an. Achten Sie auf eine gleichmäßige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht. Mache Sie sich mit den Landesspezifischen Verkehrsbedingungen (Geschwindigkeiten, Verkehrsschilder, Kartenmaterial, etc.) vertraut.

Sofern sich Ihr Fahrzeug bezüglich Ausstattung, Fahrleistung und Zustand vom Durchschnitt abhebt, besonders selten ist oder gar über Sonderanfertigungen verfügt, sollten Sie einen Sachverständigen mit der Erstellung einer Wertschätzung beauftragen. Im Falle eines Unfalles, Diebstahls oder Brandschadens verfügen Sie somit über Unterlagen, welche Auskunft über den Zustand Ihres Fahrzeuges geben.
Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüro Storhas durchgeführt.

Am Unfallort

Das wichtigste ist Ruhe und Übersicht zu bewahren. Um weiteren Schaden zu vermeiden ist die Unfallstelle abzusichern. Verwenden Sie hierzu die Warnblinkanlagen und Warndreiecke der beteiligten Fahrzeuge. (Entfernung des Warndreiecks auf Schnellstraßen etwa 200, auf Landstraßen etwa 100 m vor dem Unfallort). Bringen Sie sich selbst aus der Gefahrenzone, gegebenenfalls außerhalb des Fahrzeuges warten

Bei Unfällen mit Verletzten ist auf jeden Fall erste Hilfe zu leisten und Rettungsdienst und Polizei zu verständigen. Melden Sie den Unfall dabei möglichst präzise (wer meldet, wo ist der Unfall passiert, was ist passiert, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzung.)
Überwinden Sie die Angst, nicht fachgerecht helfen zu können, denn jede Hilfe ist besser als keine Hilfe. Wer nicht handelt muß mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Punkten in der Verkehrssünderkartei wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen. Sie müssen sich hierzu allerdings nicht selbst in Lebensgefahr begeben. Eine Auffrischung der ersten - Hilfe-Kenntnisse in regelmäßigen Abständen ist zu empfehlen und wird gegen geringe Gebühren von den Ortsverbänden der Hilfsorganisationen angeboten.
Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen gehört die u.a. die Bergung Verletzter aus akuter Gefahr. Bei mehreren Verletzten haben bewusstlose und Schwerverletzte Vorrang. Auch wenn keine offensichtlichen Verletzungen vorliegen sollten Unfallopfer betreut werden um zum Beispiel einem Schock vorzubeugen.

Kümmern Sie sich um Augenzeugen. Freiwillig meldet sich oft niemand. Notieren Sie sich Namen, Anschrift und Kennzeichen aller Beteiligter sowie Ort und Zeitpunkt des Unfalls. Vergleichen Sie die Angaben mit Dokumenten wie Ausweis, Führerschein, etc.. Überprüfen Sie ob Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge identisch sind. Erfragen Sie die gegnerische Versicherung und die Versicherungsnummer (diese Daten können mit Angabe von Fahrzeughalter und Kennzeichen auch vom Zentralruf der Autoversicherer Tel. 0180/25026 erfragt werden).
Fertigen Sie Übersichts- und Detail- Fotos von der Unfallstelle. Kennzeichnen Sie die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge oder bemühen Sie sich um eine qualifizierte Beweissicherung durch einen Sachverständigen vor Ort. Fertigen Sie eine Skizze. Am besten tragen Sie diese Daten in einen Unfallbericht ein. Der Bereicht sollte von allen Beteiligten unterschrieben werden.
Fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge sowohl in der Kollisionsstellung als auch einzeln, jeweils aus verschiedenen Positionen. Fertigen Sie Lichtbilder von der geräumten Unfallstelle und achten Sie dabei auf markante Spurenbilder wie zum Beispiel Bremsspurbeginn und -ende, Knicke im Verlauf der Bremsspur, Lage von Splittern oder abgerissenen Teilen. Hilfen zur Rekonstruktion des Schadenherganges bilden dabei unverrückbare Punkte wie Fahrbahnmarkierungen, Bordsteine, Kanaldeckel, Lichtmasten oder ähnliches.

Bei reinen Blechschäden müssen Sie damit rechnen, dass die Beamten lediglich die Personalien austauschen, den Unfall jedoch nicht aufnehmen sofern kein Straftatbestand oder Verletzungen von Personen vorliegten. Bei hohen Sachschäden, Beteiligung ausländischer Fahrzeuge und schon bei geringen Verletzungen empfiehlt es sich die Polizei zu verständigen. Notieren Sie sich das Aktenzeichen und den Namen der Polizeibeamten.

Lassen Sie sich die Durchschrift der grünen Versicherungskarte aushändigen. Diese ist jedoch nicht mehr für alle europäischen Länder vorgeschrieben. Über das Deutsche Büro Grüne Karte, Glockengiesserwall 1, 20095 Hamburg, Tel. 040/334400 lässt sich die deutsche Versicherung ermitteln, die mit der gegnerischen ausländischen Versicherung kooperiert und Ihren Schadenfall in der Regel bearbeiten wird.

Die Durchsetzung von Ersatzansprüchen ist bei Unfällen im Ausland Fall häufig sehr schwierig. Hier gilt der Umfang des Schadenregulierungsrechts des jeweiligen Landes, welcher zum Teil deutlich von dem in Deutschland üblichen Umfang abweicht. Detaillierte Informationen über die Schadenpraxis der einzelnen Ländern erhalten Sie bei Sachverständigen und Rechtsanwälten.

Auf keinen Fall sollten Sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, da sich hieraus mögliche Regressforderungen durch Ihre Haftpflichtversicherung entwickeln könnten.

Vorsicht vor sogenannten Unfallhelfern die schon am Unfallort sämtliche schadenrelevanten Dienstleistungen anbieten. Nicht immer handelt es sich dabei um seriöse Hilfe.

Säubern Sie die Unfallstelle. Vergessen Sie Ihr Warndreieck nicht. Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug hinsichtlich Verkehrssicherheit auf abstehende oder gefährdende Teile, Schäden an der Beleuchtungseinrichtung oder Beschädigungen im Bereich der Räder. Achten Sie auf Flüssigkeitsverluste. Sind Sie sich über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges nicht im klaren, lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen. Ansonsten fahren Sie bewusst und achten Sie auf ungewöhnliche Geräusche oder Veränderungen am Fahrverhalten Ihres Fahrzeuges.
Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüro Storhas durchgeführt.

Nach dem Unfall

Mit einem objektiven und qualifizierten Gutachten verfügen Sie über die Grundlage einer korrekten Schadenregulierung. Ein Gutachten gibt Auskunft über die Höhe der Reparaturkosten, den Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Unfall, die Reparaturdauer, eventuell anfallende Umbaukosten (für HiFi-Anlage, Telefon, Behinderteneinbauten, Sondereinbauten, etc.), Wiederbeschaffungsdauer, Wertminderung und Höhe des Nutzungsausfalls. Zudem kann ein Gutachten zur Rekonstruktion des Schadenherganges beitragen. Sofern Sie unschuldig an dem Unfall sind werden die Kosten für den Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung übernommen. In der Regel wird der Sachverständige direkt mit der Versicherung abrechnen

Vor allem bei schweren Unfällen mit Personenschäden oder der Gefahr strafrechtlicher Sanktionen sowie in Zweifelsfällen in Bezug auf die Schuldfrage oder die Höhe des Ersatzanspruches empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Aber auch in anderen Fällen können Sie sich jederzeit an einen Rechtsanwalt wenden. Die Kosten für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche müssen Ihnen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten Forderungen als berechtigt erweisen.

Suchen Sie umgehend einen Arzt auf. Zur Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Denken Sie dabei auch an eventuell eintretende Spät- und Folgeschäden.

Bei Unklarheit über eine evtl. Teilschuld benachrichtigen Sie Ihre eigene Versicherung. Weisen Sie jedoch auf Ihre mögliche Unschuld hin. Bei Verletzten benachrichtigen Sie evtl. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Insassenunfallversicherung. Bei selbstverschuldeten Unfällen benachrichtigen Sie Ihre Kaskoversicherung. Informieren Sie sich darüber ob der Verlust Ihres Schadenfreiheitsrabattes den Schaden übersteigt.

Ist der Unfallgegner nicht bekannt, oder war das gegnerische Fahrzeug nicht versichert, können Sie möglicherweise trotzdem Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenden Sie sich an:

Verein für Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengiesserwall 1
20095 Hamburg
Tel. 040 / 301800

Die Durchsetzung von Ersatzansprüchen gestaltet sich häufig sehr schwierig. In den meisten Fällen werden nicht alle Kosten, bzw. nicht in vollem Umfang erstattet. Detaillierte Informationen über die Schadenpraxis der einzelnen Ländern erhalten Sie bei Sachverständigen und Rechtsanwälten.

Unfallkosten können sich bei der Einkommensteuererklärung steuersenkend auswirken. Aufwendungen, die durch einen Verkehrsunfall entstehen, können unabhängig vom verschulden beim Finanzamt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sich der Unfall auf einer ausschließlich betrieblichen oder beruflichen Fahrt ereignet hat.
Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüro Storhas durchgeführt.