Wann ist ein Fahrzeug fabrikneu

BGH, Urteil vom 15.10.2003, AZ: VIII ZR 227/02 
Voraussetzungen der Fabrikneuheit 
Leitsatz: 
Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch "fabrikneu", wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen. 
Anmerkung: 
Nach dem BGH ist ein Fahrzeug unter folgenden Voraussetzungen fabrikneu: 
- bei unveränderter Modellaktualität, 
- wenn es keine durch längere Standzeiten bedingten Mängel aufweist und 
- wenn zwischen Herstellung und Kaufvertragsabschluss nicht mehr als 12 Monate liegen.