Qualifiziertes Schadengutachten

Der qualifizierte Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen.

Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der Kfz-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.

Die Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Damit wird gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.

Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt.

Die Gutachtenerstellung erfolgt stets nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung:

  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulationen nach den Systemen DAT und/oder Audatex
  • Qualifizierte Prognosen zur Wertminderung oder Steigerung
  • Ermittlung marktgerechter Wiederbeschaffungswerte
  • Fehlerspeicherauslese
  • Rahmenvermessung (Pkw, Leicht Lkw und KRAD)
  • Achsvermessung
  • Diagnose der Fahrerassistenzsysteme

Die Gutachtenerstellung sowie die Durchsetzung der Forderungen durch einen Fachanwalt erfolgt für sie normalerweise kostenlos. Alle Kosten für die Gutachtenerstellung sowie Anwaltskosten werden von der zahlungspflichtigen Versicherung des Unfallverursachers erstattet. Selbst wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, sollten sie wegen der Beweissicherung wenigstens eine Reparaturkostenkalkulation/Kurzgutachten erstellen lassen.