Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO
Wir erstellen Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO für Fahrzeuge mit Überbreite, Überlänge, erhöhte Achslasten, erhöhte Gesamtgewichte sowie für Großraum- und Schwertransporte.
Wir erstellen Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO für Fahrzeuge mit Überbreite, Überlänge, erhöhte Achslasten, erhöhte Gesamtgewichte sowie für Großraum- und Schwertransporte.